Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen und Produkte von BeeCaso (Agenturleistungen, Individualsoftware, Websites, Grafik/Branding, Beratung, Betrieb/Hosting/Support/Weiterentwicklung sowie jegliche aktuellen und zukünftigen Software-Produkte/Portale/Apps/Dienste), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1. Anbieter
2. Geltungsbereich und Rangfolge
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen BeeCaso und Kunden über Lieferungen und Leistungen, unabhängig davon, ob es sich um einmalige Projekte oder laufende Leistungen handelt.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) Individualvereinbarung/Angebot, (2) Leistungsbeschreibung, (3) diese AGB.
3. Angebot, Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme (z. B. E-Mail), durch Gegenzeichnung eines Angebots oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
4. Leistungsumfang, Mitwirkung, Termine
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot/der Leistungsbeschreibung. BeeCaso schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind.
Der Kunde stellt rechtzeitig alle zur Umsetzung notwendigen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugänge und Ansprechpartner bereit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Fristen angemessen; Fixtermine gelten nur, wenn ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart.
5. Preise, Abrechnung, Fälligkeit, Verzug
Preise ergeben sich aus dem Angebot. Ohne abweichende Vereinbarung sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. BeeCaso ist berechtigt, Akonto-/Teilrechnungen nach Projektfortschritt zu legen.
Bei Verzug ist BeeCaso berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen und Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen. Mahn- und Inkassokosten gehen im gesetzlich zulässigen Umfang zu Lasten des Kunden.
6. Änderungswünsche
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Funktionen, Design, Inhalte, Integrationen, Umfang) bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. BeeCaso kann dafür Mehrkosten und Terminverschiebungen geltend machen.
7. Abnahme (bei Werkleistungen)
Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, wird BeeCaso die Leistung zur Abnahme bereitstellen. Der Kunde prüft binnen 10 Werktagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rüge wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Produktive Nutzung gilt ebenfalls als Abnahme, sofern nicht offensichtlich nur Testbetrieb vorliegt.
8. Nutzungsrechte, Eigentum, Quellcode
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den konkret gelieferten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck.
Quellcode, Arbeitsdateien, Rohdaten, Templates, Build-Skripte, Designsourcen und sonstige Vorstufen werden nur dann herausgegeben bzw. übertragen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Vorleistungen, Bibliotheken, wiederverwendbare Komponenten, Frameworks, interne Tools und Know-how bleiben bei BeeCaso bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Open-Source- oder Drittkomponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.
9. Inhalte des Kunden, Rechte Dritter
Der Kunde sichert zu, dass bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten, Marken, Musik/Audio/Video) frei von Rechten Dritter sind oder die notwendigen Nutzungsrechte vorliegen. Der Kunde hält BeeCaso diesbezüglich schad- und klaglos.
10. Drittleistungen und Drittanbieter
Soweit Drittleistungen eingesetzt werden (z. B. Hosting, Domains, E-Mail, CDN, SMS/Push, Karten/Payment oder andere Drittservices), gelten die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters. BeeCaso haftet nicht für Ausfälle/Änderungen dieser Drittservices, sofern BeeCaso diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. BeeCaso ist zunächst zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt. Kein Mangel liegt vor bei Fehlern, die durch unsachgemäße Nutzung, Drittänderungen, kundenseitige Konfigurationen, System-/Providerprobleme oder fehlende Mitwirkung entstehen.
12. Haftung
BeeCaso haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BeeCaso nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ausgeschlossen. Der Kunde hat eigenverantwortlich für Datensicherungen, Zugangsschutz und sichere Betriebskonfigurationen zu sorgen.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über nicht öffentliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Projektdetails. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
14. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website finden sich in der Datenschutzerklärung. Wenn BeeCaso im Rahmen eines Projekts im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, wird – sofern erforderlich – eine Auftragsverarbeitervereinbarung (AVV) abgeschlossen.
15. Laufzeit, Kündigung, Sperre
Bei laufenden Leistungen gelten Laufzeit und Kündigungsfristen gemäß Angebot/Vertrag. BeeCaso ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder schwerwiegender Vertragsverletzung nach angemessener Nachfrist Leistungen zu sperren oder außerordentlich zu kündigen.
16. Referenznennung
BeeCaso darf den Kunden als Referenz nennen (Name/Logo), sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht. Nicht öffentliche Projektinhalte werden ohne Zustimmung nicht veröffentlicht.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Für Unternehmer wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von BeeCaso vereinbart.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.