Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für Leistungen und Produkte von BeeCaso, sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
1. Anbieter
Vorauer Rene, BeeCaso
Morsegasse 2
2630 Ternitz
Österreich
Telefon: +43 676 671 9993
E-Mail: kontakt@beecaso.com
2. Geltungsbereich und Rangfolge
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen BeeCaso und Kunden über Lieferungen und Leistungen, unabhängig davon, ob es sich um einmalige Projekte oder laufende Leistungen handelt.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: Individualvereinbarung oder Angebot, Leistungsbeschreibung, diese AGB.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, Gegenzeichnung eines Angebots oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
4. Leistungsumfang, Mitwirkung und Termine
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht geschuldet.
Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugänge und Ansprechpartner bereit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Fixtermine gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden.
5. Preise, Abrechnung und Fälligkeit
Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Ohne abweichende Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. BeeCaso ist berechtigt, Akonto- oder Teilrechnungen nach Projektfortschritt zu legen.
Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen verlangt und weitere Leistungen bis zur Zahlung ausgesetzt werden. Mahn- und Inkassokosten gehen im gesetzlich zulässigen Umfang zu Lasten des Kunden.
6. Änderungswünsche
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, insbesondere bei Funktionen, Design, Inhalten, Integrationen oder Umfang, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Daraus entstehende Mehrkosten und Terminverschiebungen können gesondert verrechnet beziehungsweise berücksichtigt werden.
7. Abnahme
Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, wird die Leistung zur Prüfung bereitgestellt. Der Kunde prüft sie innerhalb von zehn Werktagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rüge wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Die produktive Nutzung gilt ebenfalls als Abnahme, sofern nicht erkennbar nur ein Testbetrieb vorliegt.
8. Nutzungsrechte, Eigentum und Quellcode
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck.
Quellcode, Arbeitsdateien, Rohdaten, Vorlagen, Build-Skripte, Designsourcen und sonstige Vorstufen werden nur herausgegeben oder übertragen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vorleistungen, Bibliotheken, wiederverwendbare Komponenten, Frameworks, interne Werkzeuge und Know-how bleiben bei BeeCaso beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Für Open-Source- und Drittkomponenten gelten deren Lizenzbedingungen.
9. Inhalte des Kunden und Rechte Dritter
Der Kunde stellt sicher, dass für bereitgestellte Texte, Bilder, Logos, Daten, Marken, Audio- und Videoinhalte die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Der Kunde hält BeeCaso bei Ansprüchen Dritter aus einer unberechtigten Nutzung im gesetzlich zulässigen Umfang schad- und klaglos.
10. Drittleistungen und Drittanbieter
Werden Leistungen Dritter eingesetzt, etwa Hosting, Domains, E-Mail, SMS, Push-Dienste, Karten- oder Zahlungsdienste, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Für Ausfälle oder Änderungen dieser Dienste haftet BeeCaso nicht, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. BeeCaso ist zunächst zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt. Kein Mangel liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen Dritter, kundenseitige Konfiguration, System- oder Providerprobleme oder fehlende Mitwirkung entsteht.
12. Haftung
BeeCaso haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ausgeschlossen. Der Kunde sorgt eigenverantwortlich für Datensicherungen, Zugangsschutz und eine sichere Betriebskonfiguration.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Projektdetails vertraulich. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen.
14. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website finden sich in der Datenschutzerklärung. Soweit BeeCaso personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
15. Laufzeit, Kündigung und Sperre
Für laufende Leistungen gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Bei Zahlungsverzug oder einer schwerwiegenden Vertragsverletzung können Leistungen nach angemessener Nachfrist gesperrt oder der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.
16. Referenznennung
BeeCaso darf den Kunden mit Name und Logo als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht. Nicht öffentliche Projektinhalte werden ohne Zustimmung nicht veröffentlicht.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Für Unternehmer wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von BeeCaso vereinbart.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.